Egal, ob Sie Ihre Karriere erst beginnen oder bereits ein erfahrener Profi sind: Kontinuierliches Wachstum und Entwicklung sind wichtige Aspekte Ihres beruflichen Werdegangs.
Wenn es darum geht, Ihr berufliches Ziel zu bestimmen, haben Sie die Kontrolle. Wissen Sie, wo Sie hinwollen? Wie kommen Sie dorthin? Welche Schritte müssen Sie unternehmen? Hier kommt die Festlegung beruflicher Ziele ins Spiel – indem Sie sich Ziele setzen, erstellen Sie einen Fahrplan für sich selbst.
Hier sind 3 Tipps, die Sie beim Setzen von Karrierezielen berücksichtigen sollten:
1. Seien Sie zielgerichtet und konkret
Der erste Schritt ist darüber nachzudenken was Sie erreichen möchten. Wenn Menschen sich Ziele setzen, wählen sie diese häufig danach aus, was sie ihrer Meinung nach wollen sollten oder was andere für sie wollen. Setzen Sie sich Ziele, die Ihnen wichtig sind. Wenn Sie mit Leidenschaft dabei sind, wird das Erreichen des Ziels viel angenehmer und erfüllender sein.
Je konkreter Sie Ihre Ziele festlegen, desto einfacher wird die Planungsphase. Was möchten Sie erreichen? Anstatt sich beispielsweise zum Ziel zu setzen "einen neuen Job zu finden", sollten Sie sich Ihre Wünsche und Ambitionen genauer ansehen und überlegen, wo Sie arbeiten möchten, welche Art von Arbeit usw. Ein konkreteres Ziel wäre somit „einen Marketingjob bei Stryker finden“.
Fragen Sie sich "warum" Sie dieses Ziel erreichen möchten. Wird es Sie zu einem/r stärkeren Kandidat*in für zukünftige Chancen machen? Einen besseren Ausgleich zwischen Arbeit und Privatleben schaffen? Zu wissen, was Sie antreibt, wird Ihnen helfen, sich selbst zur Verantwortung zu ziehen.
Und schließlich: Ist Ihr Ziel erreichbar? Das Setzen eines anspruchsvollen Ziels kann zwar motivierend sein, aber achten Sie darauf, dass Sie sich auch erreichbare Ziele setzen. Erreichbare Ziele bauen auf Fähigkeiten und Möglichkeiten auf, die Sie bereits haben – sie hängen nicht von Schicksal oder Zufall ab. Wenn Ihre Ziele realistisch sind, sollten Sie in der Lage sein, einen klaren Plan zu erstellen, um auf sie hinzuarbeiten.
2. Erstellen und teilen Sie Ihren Plan
Es spielt keine Rolle, ob Sie ein langfristiges Ziel festlegen, dessen Erreichung mehrere Jahre in Anspruch nimmt, oder ob Sie kurzfristige Ziele mit einer kurzen Bearbeitungszeit festlegen möchten. Es ist wichtig,
welche Schritte Sie unternehmen werden. Bei langfristigen Bestrebungen kann die Aufteilung in kleinere, kurzfristige Ziele Ihnen helfen, Schwung zu gewinnen und motiviert zu bleiben, während Sie auf ein größeres Ziel hinarbeiten.
Erstellen Sie zunächst eine Liste mit allem, was Sie tun müssen, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie Ihre Aufgabenliste haben, erstellen Sie einen Zeitplan und weisen Sie Ihrer Liste Fälligkeitsdaten zu, damit Sie organisiert und im Zeitplan bleiben. Möglicherweise finden Sie es hilfreich, sich Zeitmanagement-Tools anzusehen, die Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten.
Sobald Sie einen Plan haben, teilen Sie ihn mit anderen. Schreiben Sie ihn auf, erzählen Sie anderen von Ihren Zielen, finden Sie eine Person, die Sie bei der Erfüllung Ihrer Ziele unterstützt. Indem Sie Ihre Ziele mit mehr Menschen teilen, bauen Sie ein Netzwerk auf, das Sie ermutigt und Ihnen zum Erfolg verhilft.
3. Prüfen und reflektieren
Sich selbst zur Verantwortung zu ziehen, ist vielleicht der wichtigste Schritt bei der Festlegung von Karrierezielen. Nehmen Sie sich Zeit, darüber nachzudenken, wo Sie jetzt sind und wo Sie hinwollen. Haben Sie Ihre Deadline eingehalten? Wenn ja, feiern Sie den Erfolg! Wenn Sie sie verpasst haben, überlegen Sie, was Sie hätten anders machen können. Die aus verpassten Chancen gewonnene Erkenntnisse können Ihnen dabei helfen, Ihren weiteren Weg zu gestalten.
Gönnen Sie sich die Flexibilität, zu wissen, dass Ihr Plan nicht in Stein gemeißelt ist, sondern sich im Laufe der Zeit ändern kann. Vielleicht haben Sie eine neue Leidenschaft entdeckt oder Ihre Prioritäten haben sich verschoben – das ist in Ordnung! Das Setzen von Karrierezielen ist ein wichtiges Unterfangen, das Ihnen Struktur und einen Weg zum Erfolg gibt.